Gebühren

 

Die kommunale Abfallwirtschaft finanziert sich in Deutschland durch Gebühren. Das ist gut so – denn damit ist eine sichere Finanzierung ihrer Leistungen gewährleistet, und das ist besser als wenn die Abfallwirtschaft sich in Konkurrenz zu Schulen und Straßeninstandhaltung finanzieren müsste.

Diese Finanzierungsstruktur hat aber eine deutlich stärkere Bindung an rechtliche Vorschriften zur Folge als man es aus der privaten Wirtschaft gewöhnt ist. Kommunalabgaben sind landesrechtlich in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen geregelt; zumeist enthalten die Landesabfallgesetze fachspezifische Ergänzungen. Dort wird beispielsweise geregelt,

  • welche Aufwendungen in die Gebührenkalkulation einbezogen werden dürfen
  • zum Beispiel: ob die Kosten stillgelegter Anlagen aus Rücklagen gedeckt werden können oder gar müssen, oder ob sie „aus dem laufenden“ finanziert werden dürfen oder müssen
  • in welchem Umfang die Quersubventionierung der Bioabfallsammlung und anderer Verwertungssysteme zulässig ist
  • ob und in welchem Umfang Grundgebühren zulässig sind, usw.

In der abfallwirtschaftlichen Praxis gibt es aber noch weitere Ebenen, die bei der Gebührengestaltung zu berücksichtigen sind.

  • Durch Preise werden Steuerungsimpulse gegeben - das weiß jeder, der eine kostenlose Grünabfall-Annahme betreibt.
  • In vielen Fällen ist es wünschenswert, dass die Gebühren die Kostenentstehung widerspiegeln - denn sonst entwickeln sich Leistungsmengen und Finanzierung früher oder später auseinander.
  • Und wenn Sie eine Anlage betreiben, wird es sie auch interessieren, ob Ihre Preise wettbewerbsfähig sind – oder ob jeder der nur irgendwie kann versucht, dem Benutzungszwang zu entfliehen.

Alle diese Themen sind schließlich der politischen Entscheidung Ihrer Gremien unterworfen; die muss man also mit „ins Boot kriegen“.

Schließlich gibt es eine zunehmende Zahl von örE, welche die Spruchpraxis der Oberverwaltungsgerichte verlassen möchte und stattdessen auf privatrechtliche Entgelte umstellt. Diese in den Kommunalabgabengesetzen ausdrücklich eingeräumte Option halten wir für hochinteressant und in vielen Fällen zielführend.

Ausgewählte Referenzen

  • Jährliche Abfallgebührenberechnung (seit 2006) im Landkreis Aurich, diverse gutachterliche Stellungnahmen
  • Beratung Gebührenkalkulation für den Landkreis Wittmund, die Stadt Emden, Kreis Steinburg, LK Leer, Landkreis Holzminden, Abfallwirtschaft Wesermarsch und Landkreis Cloppenburg
  • Kalkulation der Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst für Stadtwirtschaftliche Dienste Schwerin (SDS)
  • Teilnahme als Experte von a-ha Region Hannover im Beteiligungsverfahren zur neuen Gebührenstruktur
  • Gutachterliche Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit einer Gebührenkalkulation; Sachverständigengutachten für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
  • Durchführung der Fachtagung: Gebühren oder Entgelte - wie finanziert sich die kommunale Abfallwirtschaft?, Hamburg, 08.06.2015