Die Inselgemeinde Helgoland betreibt auf ihrem Gebiet mehrere öffentlich zugängliche Seehäfen. Gemäß der Schleswig-Holsteinischen Hafenentsorgungsverordnung (HafEntsVO) ist sie verpflichtet, in diesen Häfen sogenannte Hafenauffangeinrichtungen für die Entsorgung von Schiffsabfällen vorzuhalten und zu betreiben. Darüber hinaus hat sie einen Abfallbewirtschaftungsplan zu erstellen, zu veröffentlichen und ihn alle fünf Jahre fortzuschreiben. Ein solcher Plan soll nun erstmalig für die gemeindlich betriebenen Häfen Helgolands erstellt werden.