Für die Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme) und Harburg führen wir mit Hilfe der Firma Zeller GmbH Restabfallanalysen durch. Die Ergebnisse dieser Analysen sollen u. a. dazu dienen den Biomasseanteil im Restmüll zu bestimmen. Der biogene Anteil der Kohlenstoffdioxidemissionen bei der Restabfallverbrennung ist lt. BEHG nicht anrechnungspflichtig.