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Wertstoffkonzeption (April 2018)

Ein örE aus Mecklenburg-Vorpommern will als Grundlage für die mit den Systembetreibern abzuschließende Abstimmungsvereinbarung eine Wertstoffkonzeption erarbeiten lassen, womit ATUS beauftragt wurde. Dabei ist ein Vorschlag für die künftige Sammelstruktur von Leichtverpackungen zu entwickeln. Diese Empfehlungen sollten gemäß § 22 Abs. 2 VerpackG den Systembetreibern vorgegeben werden. Dabei ist von ATUS auch zu prüfen, ob diese Vorgaben den dort enthaltenen Anforderungen entsprechen. Weiterhin ist ein Vorschlag für die Berechnung der Nebenentgelte sowie für das Mitbenutzungsentgelt für die PPK-Erfassung vorzulegen.

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