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Alternativenprüfung Verbringung von Baggergut

Die Hamburg Port Authority (HPA) ist u.a. für die Sicherstellung der notwendigen Wassertiefen im Bereich des Hamburger Hafens sowie in der Norder- und der Süderelbe zuständig. Das bei den hierfür erforderlichen Baggerungen anfallende Baggergut wird teilweise auf eigenen Deponien abgelagert, der größere Anteil (1,5 Mio. t TS/a) wird derzeit an einer Stelle im schleswig-holsteinischen Mündungsgebiet der Elbe verbracht. Für die Zeit nach Ende dieser befristeten Unterbringungsmöglichkeit plant die HPA, einen entsprechenden Teil des anfallenden Baggerguts in die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee zu verbringen. Diese Umlagerung in die AWZ bedarf einer Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Im Genehmigungsantrag müssen landseitige Alternativen gemäß des Hohe See Einbringungsgesetzes (HoheSeeEinbrG) geprüft und bewertet werden. Vor diesem Hintergrund hat die Hamburg Port Authority die ATUS GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens zu den Alternativen zur wasserseitigen Verbringung beauftragt.

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